AGB von shirtbulle
1. Geltungsbereich
1.1 Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Firma INTAMEDIA e.K., Im Müldersfeld 20, 47669 Wachtendonk, Registergericht Kleve HRA 4253, Geschäftsführer: Simon Deckers, im folgenden Auftragnehmer genannt, die mit dem Auftraggeber geschlossen werden.
1.2 Die vorliegenden AGB gelten für gegenwärtige und künftige Geschäftsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf. Von diesen AGB insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Auftraggebers erkennen wir nicht an. Die AGB des Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich zurückgewiesen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
1.3 INTAMEDIA e.K. ist berechtigt die AGB zu ändern. Der Auftraggeber wird in einem solchen Fall per E-Mail über die Änderungen informiert. Er wird auf die ihm zustehende Möglichkeit hingewiesen, binnen 2 Wochen der Änderung der AGB zu widersprechen. Widerspricht der Auftraggeber nicht, so besteht das Vertragsverhältnis mit den geänderten Bedingungen fort. Im Fall des Widerspruchs besteht der Vertrag unverändert fort, INTAMEDIA e.K. ist jedoch berechtigt, den Vertrag ordentlich zu kündigen.
2. Angebots- und Auftragsbedingungen
2.1 Alle von INTAMEDIA e.K. erstellten Angebote gelten 14 Kalendertage nach Erstellung des Angebots. Sollte eine andere Gültigkeit gelten wird darauf im Angebot hingewiesen. Falls eine Entscheidung erst nach diesem Zeitraum getroffen wurde, behalten wir uns eine Überprüfung der Verfügbarkeit und der Preise sowie eine eventuelle Anpassung im Einzelnen oder Ganzen vor.
2.2 Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk.
Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
2.3 Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstands werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
2.4 Nicht im Angebot aufgeführte Leistungen, die zusätzlich in Auftrag gegeben werden, werden gesondert in Rechnung gestellt.
2.5 Alle Bild-, Video- und Textmaterialien sind dem Auftragnehmer digital bereitzustellen. Bild-, Video- und Texterfassung von nicht digitalem Material sowie die notwendige Digitalisierung dieser oder anderer notwendiger und in nicht digitaler Form befindlichen Materialien werden nach Zeitaufwand dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Auftragnehmer ist grundsätzlich durch den Auftraggeber von den Rechten Dritter an den gelieferten Materialien freigestellt.
2.6 Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und Muster werden erst nach Unterzeichnung des Angebots, sowie dem Anzahlungseingang erstellt. Die Erstellung von Skizzen, Entwürfen, Probedrucken und Muster werden berechnet, sofern dies nicht Bestandteil des Angebots ist.
3. Abnahme der Leistungen
3.1 Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und dem Auftragnehmer als druckreif (Druckfreigabe) erklärt freizugeben.
3.2 Die Freigabe durch den Auftraggeber kann persönlich, mündlich oder schriftlich (E-Mail oder Fax) erfolgen.
3.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für übersehene Fehler, die trotz eines für druckreif erklärten Korrekturabzugs, für richtig erklärt worden sind. Mündlich in Auftrag gegebene Änderungen bedürfen wiederum der schriftlichen Korrekturabnahme.
3.4 Änderungen die nach der Druckfreigabe erfolgen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Der Auftraggeber ist verpflichtet alle bis dahin entstandenen Kosten zu tragen.
4. Zahlung
4.1 Rechnungen werden grundsätzlich per E-Mail übermittelt. Benötigt der Auftraggeber eine Rechnung per Post in Papierform, wird dafür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 2,00 [in Worten: zwei EURO] je Rechnung fällig.
4.2 Die Zusendung der Rechnung erfolgt in elektronischer Form per E-Mail im Format PDF. Diese PDF-Rechnung ist gemäß § 14 Abs. 3 UStG qualifiziert elektronisch signiert. Gemäß § 14 UStG steht eine elektronisch übermittelte und signierte Rechnung einer Rechnung in Papierform gleich und berechtigt zum Vorsteuer- und Betriebsausgabenabzug. Sie sind als Rechnungsempfänger gemäß § 15 UStG verpflichtet, zur Geltendmachung der Vorsteuer die elektronische Signatur dieser Rechnung zu prüfen (verifizieren), ein Prüfprotokoll zu erzeugen und dieses gegen Veränderungen zu schützen und gemeinsam mit der elektronischen Rechnung aufzubewahren (speichern). Nach § 14b Abs.1 Satz 5 UStG müssen Rechnungen im privaten Bereich 2 Jahre
gespeichert werden, wenn sie Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück beinhalten. Für die Aufbewahrung von elektronischen Belegen sind auch die GoB, die GoBS und die GDPdU sowie § 238 HGB ff zu beachten. Ein Ausdruck genügt nicht.
4.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich nach Angebotsbestätigung seinerseits 50% [in Worten: fünfzig Prozent] der Gesamtsumme vorab zu zahlen, sofern keine Einzugsermächtigung erteilt worden ist. Erst nach Erhalt der Teilzahlung ist der Auftragnehmer verpflichtet den Auftrags- oder Produktionsbeginn vorzunehmen. Sollte der Auftraggeber in dem Fall einer Nichtzahlung oder zu späten Teilzahlung in Verzug gerraten, haftet ausschließlich der Auftraggeber. Der Auftragnehmer befindet sich dadurch nicht in Leistungsverzug.
4.4 Nach Fertigstellung der Ware oder Leistung sowie der Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber verpflichtet die restlichen 50% [in Worten: fünfzig Prozent] der Gesamtsumme zu zahlen.
4.5 Die Zahlung hat sofort innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Zinsen und Spesen trägt der Auftraggeber.
Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
4.6 Sollte eine Einzugsermächtigung erteilt worden sein, ist der Auftragnehmer bis zum Widerruf durch den Auftraggeber dazu ermächtigt, die fälligen Beträge vom Konto des Auftraggebers abzubuchen. Sofern eine Abbuchung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, scheitert, hat er die Mehrkosten zu tragen, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen.
4.7 Der Auftragnehmer kann eine Vorauszahlung der Gesamtsumme verlangen, wenn durch eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers ein Risiko der weiteren Erfüllung des Zahlungsanspruches besteht. Der Auftragnehmer kann noch nicht gelieferte Leistungen zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen, bis die ausstehenden Beträge vom Auftraggeber beglichen worden sind. Diese Rechte der Einstellung bestehen auch dann, wenn der Auftraggeber sich im Verzug befindet ausstehende Rechnungsbeträge zu begleichen.
4.8 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 % [in Worten: neun Prozent] über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Zahlt der Auftraggeber binnen 7 Tagen nach Rechnungserhalt und Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Nebenkosten gem. Ziff. 4 nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug.
4.9 Für jedes Mahnschreiben wird als pauschalierter Schadenersatz (§§ 280 I, II, 286 BGB) ein Betrag von EUR 5,00 [in Worten: fünf EURO] vereinbart. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten, sofern nachgewiesen wird, dass ein ungewöhnlich hoher Schaden diesbezüglich im Einzelfall entstanden ist. Dem Auftraggeber bleibt freigestellt nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5. Lieferung
5.1 Hat sich der Auftragnehmer zum Versand verpflichtet, so nimmt er diesen für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an den durchführenden Transportdienstleister übergeben worden ist.
5.2 Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden.
Die Bestätigung über den Liefertermin bedarf der Schriftform durch den Auftragnehmer.
5.3 Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren.
Nach frustlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
5.4 Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers – wie z. B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrags, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
5.5 Dem Auftragnehmer steht an den vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die gelieferte Ware oder Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
6.2 Die nachfolgende Regelung gilt nur im kaufmännischen Verkehr: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist
der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.
6.3 Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer gelieferter und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer unter Ausschluss von §950 BGB als Eigentümer anzusehen und behält sich in jedem Zeitpunkt der Be- oder Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen vor. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
6.4 Bei der Be- oder Verarbeitung vom Auftraggeber und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950 Abs. 1, 2 BGB anzusehen und behält zu jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen.
7. Rechte am geistigen Eigentum
7.1 Der Auftragnehmer behält das Eigentumsrecht an allen Dokumenten (Entwürfe, Logos, Grafiken und weitere) vor, auch nach vollständiger Zahlung durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber erwirbt ein ausschließliches Nutzungsrecht und kein Eigentumsrecht.
7.2 Kopieren, vervielfältigen oder die Weitergabe an Dritte ist gemäß §242 StGB strafbar. Im Falle von Diebstahl oder Weitergabe steht dem Auftragnehmer ein gesetzlicher Schadensersatzanspruch zu.
7.3 Sondervereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form.
8. Druckdaten und Prüfungspflicht
8.1 Der Auftragnehmer führt alle Druckaufträge ausschließlich auf Grundlage der vom Auftraggeber übermittelten Druckdaten aus. Diese Daten sind ausschließlich in den Formaten und mit den Spezifikationen zu übermitteln, die in den Kundeninformationen genannt sind. Bei abweichenden Datenformaten oder anderen Spezifikationen ist ein fehlerfreier Druck nicht gewährleistet. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers werden, soweit technisch möglich, auch andere als die in den Kundeninformationen angegebenen Formate verarbeitet. Sofern durch die Konvertierung der Daten in Formate, die vom Auftragnehmer verarbeitet
werden können, Fehler entstehen, gehen diese nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erklärt, dass er das Risiko der Konvertierung selbst trägt. Werden Druckdaten nicht im CMYK-Modus übermittelt, so kann der Auftragnehmer die Daten konvertieren. Für Datenkonvertierungen oder/und ähnliche Datenbearbeitung behalten wir uns die Berechnung gegen Aufpreis vor. Mit Übermittlung der Druckdaten in einem anderen als dem angegebenen CMYK-Modus erklärt der Kunde ausdrücklich, dass die Konvertierung auf sein Risiko erfolgt.
8.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Druckdaten vor Übermittlung an den Auftragnehmer sorgfältig zu prüfen, ob diese für den auszuführenden Druckauftrag geeignet sind. Eine Überprüfung der Druckdaten ohne speziellen Auftrag an den Auftragnehmer erfolgt nicht. Die Gefahr etwaiger Fehler der Druckerzeugnisse infolge fehlerhafter Druckdaten trägt allein der Auftraggeber. Auf etwaige Rechtschreibfehler wird nicht geprüft.
9. Beanstandungen & Gewährleistung
9.1 Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
9.2 Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, sind vom Auftraggeber innerhalb von 4 Wochen nach Fertigstellung der Ware schriftlich anzuzeigen.
9.3 Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zunächst nach seiner Wahl zur Nachbesserung und/der Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen.
9.4 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
9.5 Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Auflagendruck. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
9.6 Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.
9.7 Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %.
10. Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen & Rückgaberecht
10.1 Der Auftragnehmer verkauft individuelle Waren und Leistungen die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden. Das Recht des Verbrauchers zum Widerruf ist gemäß §312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen.
10.2 Gemäß §323 Abs. 1 BGB steht dem Auftraggeber bei einem gegenseitigen Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bei einer Pflichtverletzung beziehungsweise einer nicht vertragsgemäßen Leistungserbringung des Auftragnehmers nach einer angemessenen Fristsetzung ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu.
10.3 Das Rücktrittsrecht ist jedoch ausgeschlossen, wenn es sich dabei um eine kundenspezifische Leistung handelt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch bei Verzögerung der Leistung dies dem Auftraggeber mitzuteilen. Für den Fall einer mangelhaften Leistung bestimmt der Auftragnehmer die Art der Ausbesserung und einer möglichen Rabattierung der Leistung, sofern der Mangel seitens des Auftragnehmers aufgetreten ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich den Mangel nachzuweisen.
11. Haftung
11.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht sind, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften und in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden gehaftet.
11.2 Es gelten die gleichen Grundsätze für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.
11.3 Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von vier Monaten nach schriftlicher Ablehnung des Auftragnehmers klageweise geltend gemacht werden. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde.
11.4 Waren und Leistungen werden aufgrund der inhaltlichen Vorgaben des Auftraggebers hergestellt. Aus diesem Grund haftet der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer dafür, dass er zur Nutzung, Weitergabe und Verbreitung aller übergebenen Daten an den Auftragnehmer berechtigt ist. Der Auftraggeber haftet ferner dafür, dass durch die Herstellung der von ihm in Auftrag gegebenen Waren oder Leistungen keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzt werden und ihr Inhalt nicht gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstößt.
12. Rechte und Ansprüche Dritter
12.1 Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
13. Handelsbrauch
13.1 Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
13.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ansprüche aus seiner Geschäftsverbindung abzutreten.
14. Archivierung
14.1 Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt sich zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen.
15.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Geldern. Der Auftragnehmer ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die vom Auftragnehmer auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland und bei gleichzeitig erklärtem Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen Kaufrecht der UN über den Kauf von beweglichen Sachen.
15.3 Sollten Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von INTAMEDIA e.K. und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zu mindestens nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.
15.4 Zusätzlich zu den hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im Bereich Internet und Webhosting zusätzliche Bedingungen. Diese Bedingungen sind in den „Bedingungen für Internetauftritte und Webhosting“ aufgeführt und Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Zusatzbedingungen werden dem Auftraggeber ausgehändigt und sind somit rechtskräftig.
15.5 Zusätzlich zu den hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im Bereich Online-Shop (Bestellungen ausschließlich über das Internet) zusätzliche Bedingungen. Diese Bedingungen sind in den „Bedingungen für den Kauf im Online-Shop“ aufgeführt und Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Zusatzbedingungen werden dem Auftraggeber ausgehändigt und sind somit rechtskräftig.
15.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von INTAMEDIA e.K. gelten immer in der neuesten Fassung. Die neueste Fassung ist auf www.intamedia.de aufzurufen. Sollten die hier abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht die aktuellste Fassung sein, somit gilt die aktuellste Fassung von www.intamedia.de
Stand der AGB
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von INTAMEDIA e.K. wurden zuletzt im August 2016 geändert.